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Capitulare de villis Königreich Karls des Großen (Age of Charlemagne)Königreich Karls des Großen (Age of Charlemagne) Civil Tier 5

Capitulare de villis

Hiernach ordnen sich die königlichen Güter und Einkünfte, damit seine Herrschaft nicht durch Bürokratie gebremst wird.

Im „Capitulare de Villis“ wird festgelegt, wie ein Vasall sein Land verwalten muss. Diese Landgüterverordnung umfasst administrative Aspekte wie die Verwaltung von Gütern, die Behandlung von Tieren, die Anzahl der arbeitenden Leibeigenen sowie die zivile und rechtliche Verwaltung der Krongüter. Sie wurde um das Jahr 800 n. Chr. verfasst, etwa zur Zeit der Krönung Karls des Großen zum heiligen römischen Kaiser. Das Dokument an sich ist bereits wertvoll, doch es ist auch das erste Beispiel karolingischer Polyptycha - Inventare fränkischer Anwesen. Das Kapitular ist zwar etwas unregelmäßig sortiert, bietet aber interessante Details über die Rolle der iudices (Richter, effektiv Aufseher der königlichen Besitztümer). Beispielsweise gibt es eine Anweisung, auf königlichem Gebiet keine Geiseln zu nehmen.

Capitulare de villis

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Civil Tier 5

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Imperium: +20 Imperiumpunkte (faction_to_force_own_unseen)
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Requires Technologies Illuminierte SchriftenIlluminierte Schriften
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Enables Technologies AprisioAprisio BronzegießereiBronzegießerei Karolingische KircheKarolingische Kirche SchöffenSchöffen
Enables Buildings PalastPalast
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