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Lex Salica Königreich Karls des Großen (Age of Charlemagne)Königreich Karls des Großen (Age of Charlemagne) Civil Tier 2

Lex Salica

Rechtsprechung sichert die reibungslose Führung des Königreichs, und das moralische und geistliche Wohl seines Volkes.

Das fränkische Gesetz, die Lex Salica, wurde 500 n. Chr. vom ersten merowingischen König Chlodwig I. festgesetzt. Während der Zeit des Königsgeschlechts der Merowinger wurden Gesetze erweitert und kodifiziert (bis dahin wurden sie mündlich weitergegeben), um in allen juristischen Angelegenheiten eine einheitliche Referenz nutzen zu können. Die Karolinger führten diese Arbeit fort und unternahmen Bemühungen, Überflüssiges zu entfernen und präzisere Formulierungen zu verwenden. Die späteren Abschnitte der Lex Salica heißen „Lex Salica Emendata“ und enthalten Bestimmungen in Bezug auf die Reformen Karls des Großen.

Lex Salica

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Civil Tier 2

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Öffentliche Ordnung: +2 durch bürokratische Reformen (faction_to_province_own_unseen)
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